Es liegt in der Natur der Sache, dass die Beschäftigten über die Einführung eines Hinweisgebersystems informiert werden müssen. Ebenso wichtig ist es jedoch, dass sie sich bei der Nutzung des Systems sicher fühlen. Aus diesem Grund sollten die Beschäftigten umfassend u. a. über den Zweck des Systems, die Anonymität der Hinweisgebenden, die Gewährleistung der unabhängigen Behandlung von Meldungen und andere wichtige Aspekte informiert werden.